NDH: Podiumsdiskussion über das Gedenken an die Bombardierung Nordhausens

Am 3. und 4. April 2012 jährt sich die Bombardierung Nordhausens zum 67. Mal. Doch wie sieht die Erinnerung an dieses wichtige Ereignis der Stadtgeschichte heute aus? Wie ordnen die Nordhäuser Bürgerinnen und Bürger die Luftangriffe der Alliierten in den Verlauf des Zweiten Weltkrieges ein? Wird beim Gedenken an die „deutschen Opfer“ gar mit zweierlei Maß geurteilt? Und wie kann die Zukunft eines würdigen Erinnerns aussehen?

Zur Diskussion dieser Fragen lädt das Bündnis gegen Rechtsextremismus am 2. April 2012 in das Audimax der FH Nordhausen ein. Zusammen mit dem Verein Schrankenlos e.V. organisiert das BgR am Vorabend des Jahrestages eine Podiumsdiskussion „Zum Umgang mit der Bombardierung Nordhausens – Erinnern als Gradmesser der Gegenwart“. Einen einführenden Vortrag hält der Historiker Martin C. Winter, Autor des Buches „Öffentliche Erinnerungen an den Luftkrieg in Nordhausen 1945-2005“. Darüber hinaus werden sich Oberbürgermeisterin Barbara Rinke, Gedenkstättenleiter Dr. Jens-Christian Wagner, Dompfarrer Richard Hentrich und Katja Fiebiger vom Verein „Mobile Beratung für Demokratie – Gegen Rechtsextremismus“ der Debatte stellen. Die Moderation übernimmt der freie Journalist Sebastian Voigt aus Leipzig.

Anlass für diese Veranstaltung ist nicht zuletzt die Sorge darüber, dass die offiziellen Gedenkveranstaltungen an die Bombardierungen Nordhausens zunehmend zur Kulisse rechtsextremer Geschichtsumdeutung wurden. Neonazis der Region haben in den letzten Jahren immer deutlich Präsenz gezeigt. Die Zahl teilnehmender Rechtsextremer stieg bis 2011 auf rund 30 Personen an – eine alarmierende Entwicklung, zumal auch mehrere NPD-Mitglieder in Stadtrat und Kreistag sitzen.

Diskutieren Sie mit!

Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, mit den Podiumsteilnehmenden in Austausch zu treten. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Termin: Montag, 2. April 2012, 19 Uhr
Veranstaltungsort: Audimax der Fachhochschule Nordhausen

Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.

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